Die Region Rheintal bildet eine eigene Wirtschaftsregion, in der auch in kleineren Verhältnissen grenzüberschreitende Transaktionen eher die Regel als die Ausnahme bilden. Zahlreiche Unternehmen haben in dieser Region in verschiedenen Ländern Unternehmen und Niederlassungen. Zwischen solchen Unternehmenseinheiten derselben Gruppe kommt es regelmässig zu einem Austausch von Gütern und Dienstleistungen. Entscheidend ist dabei die Preisfestlegung der einzelnen Transaktionen. Aus steuerlicher Sicht müssen diese drittvergleichskonform sein. Somit müssen gruppeninterne Verrechnungspreise mit den Preisen Dritter vergleichbar sein.