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BEPS 2.0 – Reform der internationalen Steuerregeln

Was ist BEPS 2.0 und welche Auswirkungen hat die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung. In diesem Blog erhalten Sie eine Übersicht und Einführung rund ums Thema BEPS 2.0.

Was ist BEPS 2.0?

Die Reform der internationalen Steuerregeln zur Adressierung der Digitalisierung (BEPS 2.0) hat auf der Agenda der OECD oberste Priorität. Die Reformen waren zuletzt vor allem aufgrund der Beschleunigung der Digitalisierung, der COVID-Pandemie und der immer leereren Staatskassen gefordert worden. Hinzu kommt die Entwicklung einer gewissen Nulltoleranz gegenüber Steuerumgehungen durch multinationale Unternehmen. Mit BEPS 2.0 sollen damit unilaterale und unkoordinierte Steuermassnahmen einzelner Länder vorgegriffen werden. Als Hauptziel klar definiert wird die Verschiebung der höheren Steuereinnahmen des Marktstandortes und die Regelung zer globalen Mindestbesteuerung grosser Unternehmen.

Pillar I

BEPS 2.0 basiert aktuell auf zwei Säulen. Beim Pillar I liegt der Hauptfokus auf der Umverteilung der Besteuerung von Sitzstaaten zu den Absatzmärkten. D.h. im Detail eine Ausweitung des Besteuerungsrechts der Marktländer, sofern Unternehmen aktiv und nachhaltig an der Wirtschaft eines Landes beteiligt ist. Hier soll eine Besteuerung auch ohne physische Präsenz möglich werden. Ausserdem wird die Zuteilung eines Anteiles am Residualgewinn eines multinationalen Unternehmens möglich. Bisher sind diesbezüglich noch einige Fragen ungeklärt. Dazu zählt zum Beispiel die Höhe des Mindestumsatzes und der Mindestprofitabilität. Die grösste Kritik zum Pillar I kommt von der Seite der Wirtschaftsverbände, da sich die Umsetzung und Anwendung als äusserst kompliziert gestalten könnte.

Pillar II

Mit der zweiten Säule, dem Pillar II, möchte man dem Ziel der globalen Mindestbesteuerung näher zu kommen. Staaten soll das Recht gegeben werden, bestimmte international vereinbarte Steuerregeln anzuwenden, wenn das Einkommen des Multinationalen Unternehmens unterhalb des vereinbarten Mindestsatzes (effective tax rate) besteuert wird. Die globalen Mindestbestuerungsregeln (GloBE) setzen sich wie folgt zusammen:

  • Income Inclusion Rule (IIR)
    «Nachbesteuerung» der ausländischen Einkünfte bei der Muttergesellschaft, um eine Mindestbesteuerung zu erreichen.
  • Undertaxed Payment Rule (UTPR)
    Abzugsbeschränkungen oder die Einführung einer Quellensteuer bei unzureichender Besteuerung.
  • SWITCH-OVER Klausel
    Ermöglicht einem Staat, bei gewissen Betriebsstättenkonstellationen trotz DBA von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode zu wechseln.
  • «SUBJECT-TO-TAX» Klausel (STTR)
    Keine DBA Vorteile von gruppeninternen Zahlungen an Niedrigsteuerländer.

Die aktuelle Gesetzgebung der Vereinigten Staaten mit dem US GILTI (Global Intangible Low Taxed Income)-Regime gilt als Pillar II konform. Aktuell zur Diskussion steht aber noch der zu vereinbarende Mindeststeuersatz.

Das Wichtigsten in Kürze

  • Die Reform der internationalen Steuerregeln (BEPS 2.0) haben bei der OECD oberste Priorität.
  • Die Reform wird aktuell auf zwei Säulen (Pillar I und Pillar II) aufgebaut.
  • Pillar I regelt die Umverteilung der Besteuerung von den Sitzstaaten zu den Absatzmärkten
  • Mit Pillar II möchte man der globalen Mindestbesteuerung näherkommen.