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Wenn Mitarbeiter Grenzen überschreiten! (Teil 2)

Mit der Anti Tax Avoidance Directives (sog. ATAD-Richtlinie I und II) hat die EU Massnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken erlassen. Unter den Massnahmen befindet sich u.a. auch die Wegzugsbesteuerung, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. In Deutschland bedurfte es hierzu grundsätzlich keiner Anpassungen im Steuergesetz, da bereits seit 1972 eine derartige Regelung zur Wegzugsbesteuerung existiert.

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