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Seit dem 1. Juli 2020 gelten die neuen Melderegelungen der Europäischen Union. Doch welche Gestaltungen sind davon betroffen und inwieweit gelten die neuen Regelungen auch für Berater der Schweiz und Liechtenstein? Alles rund um DAC6 erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist DAC6 eigentlich?

DAC6 ist ein Gesetz der europäischen Union, das vorsieht, dass zukünftig internationale und grenzüberschreitende Steuergestaltungen mit gewissen Merkmalen den Behörden gemeldet werden müssen. Kommt man diesen Verpflichtungen nicht oder nicht zeitgerecht nach, können je nach Land hohe Bussen drohen. Betroffen von dieser Regelung sind alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen, gleichzeitig aber auch Berater wie Steuerberater, Treuhänder und Banken, sofern sie ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung in einem EU Mitgliedstaat haben.

Was besagen die neuen Regelungen?

Die neuen DAC6 Regelungen nehmen auf verschiedene Aspekte des Alltags eines Beraters Einfluss: So muss sorgfältig nachgeprüft werden, ob die eigenen Aktivitäten einer Meldepflicht unterliegen. Diese Überprüfung sollte nicht nur für die eigene Beratertätigkeit erfolgen, sondern auch für alle Gestaltungen, bei welchen Sie Ihre Kunden beraten. Auch wenn Sie selbst je nach Unternehmenssitz keine Meldepflicht trifft, kann dafür unter Umständen Ihr Kunde selbst bei einer grenzüberschreitenden Gestaltung von eine Meldepflicht betroffen sein. Eine fachkompetente und frühzeitige Aufklärung der eigenen Kunden über die aktuellen Regelungen ist deshalb unabdingbar und bietet einen zusätzlichen Mehrwert zur eigentlichen Beratungsleistung.

Wie setzen Sie DAC6 am besten um?

In einem ersten Schritt empfiehlt es sich, zu überprüfen, inwieweit man selbst von der Meldepflicht betroffen ist. Meldepflichtige Gestaltungen sollten standardmässig erfasst und für eine mögliche Meldung verfügbar und aufbereitet werden. Dazu sollten betroffene Mitarbeiter entsprechend geschult und für die neuen Regelungen sensibilisiert werden. Für die Erfassung Ihrer Gestaltungen wurden ausserdem bereits einige Tools entwickelt, etwa der DAC6 Tracker, der Ihr Unternehmen bei der Erkennung meldepflichtiger Gestaltungen unterstützt.

Alles Wichtige auf einen Blick

  • Bestehende gesetzliche Meldepflicht von grenzüberschreitenden Gestaltungen in der EU
  • Einfluss von DAC6 auf die Internationale Steuerberatung
  • Vorgehen im Falle einer Meldepflicht und Notwendigkeit der Schulung Ihrer Mitarbeitenden