Liechtenstein und die Nachbarstaaten haben sich erneut darauf verständigt, die durch die Corona-Pandemie verursachte Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice im Bereich der Sozialversicherungen bis Ende 2022 zu verlängern. Ein Grenzgänger, der in seinem Wohnstaat im Homeoffice arbeitet, bleibt also bis 31. Dezember 2022 vorerst weiterhin in Liechtenstein versichert, unabhängig davon, wie hoch der Anteil an Homeoffice ist.
Grundsätzlich gilt: Wer als Grenzgänger die Arbeitszeit faktisch zu mehr als 25% in seinem Wohnstaat erbringt, kann nicht im Staat des Arbeitgebers sozialversichert werden, sondern ist in seinem Wohnstaat zu versichern. Die zuständigen Stellen der EU prüfen immer noch, ob pandemieunabhängig Lockerungen für Grenzgänger im Homeoffice sinnvoll wären und als Übergangsfrist wurde die Ausnahmeregelung bis Ende 2022 verlängert. Für EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz ist die 25-%-Regelung nicht anwendbar, die Ausnahme gilt jedoch unserer Ansicht nach auch für diese Personen. Eine Aussage darüber, ob und gegebenenfalls wann es zu einer dauerhaften Anpassung kommt, ist derzeit nicht möglich. Sofern die Regelungen EU-seits geändert werden: Solche Anpassungen werden typischerweise in den EWR übernommen und fänden dann auch für Liechtenstein Anwendung.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Liechtenstein und seine Nachbarstaaten haben sich darauf geeinigt, die Ausnahmeregelung für Grenzgänger im Home Office bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Eine Aussage darüber, ob eine dauerhafte Anpassung der Regelung eingeführt wird ist derzeit noch ausstehend.
- Grundsätzlich gilt wer 25% seiner Arbeitszeit in seinem Wohnstaat erbringt, kann nicht im Staat des Arbeitgebers sozialversichert werden.
- Für EU-Bürger mit Wohnsitz in der Schweiz ist die 25-%-Regelung nicht anwendbar, die Ausnahme gilt jedoch unserer Ansicht nach auch für diese Personen.