Umsetzung mit einer Verfassungsänderung
Inhaltliche Umsetzung
Die Mindeststeuer soll zielgenau und unter Wahrung des Föderalismus erhoben werden. Für rein national orientierte Unternehmen und für KMU soll sich nichts ändern. Der Bundesrat hat inhaltliche Eckwerte verabschiedet:
- Sicherstellen der Mindeststeuer bei international tätigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro (siehe Medienrohstoff).
- Erheben der zusätzlichen Steuern durch die Kantone. Die zusätzlichen Steuereinnahmen fliessen den Kantonen zu.
- Die zusätzlichen Steuereinnahmen unterliegen den allgemeinen Regeln des Nationalen Finanzausgleichs.
Auswirkungen auf den Standort Schweiz
Gewisse Unternehmen werden höher belastet. Die Umsetzung erspart ihnen zusätzliche Steuerverfahren im Ausland. Die Schweiz erhält finanzpolitischen Spielraum, um einem möglichen Verlust an Standortattraktivität entgegen zu wirken. Die Kantone werden souverän über Massnahmen zugunsten des Standorts entscheiden.
Bei der Umsetzung der Vorlage werden Bund, Kantone, Städte und Gemeinden eng zusammenarbeiten. Unter anderem hat das Eidgenössische Finanzdepartement EFD ein politisches Konsultativorgan eingesetzt. Vertreten sind alle drei Staatsebenen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 beschlossen, die von der OECD und den G20 Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen.
- Sicherstellen der Mindeststeuer bei international tätigen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro (siehe Medienrohstoff).
- Die zusätzlichen Steuereinnahmen unterliegen den allgemeinen Regeln des Nationalen Finanzausgleichs.