Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 2. November 2021 einen Entwurf zur Praxisfestlegung publiziert, in welchem der Ansatz für die pauschale Berechnung der Privatanteile auf Geschäftsfahrzeuge auch für die Belange der MWST von 0.8% auf 0.9% des Kaufpreises erhöht werden sollen. Die Anpassung soll bereits auf den 01.01.2022 erfolgen.
Die Wichtigsten Punkte im Überblick
- Bereits seit mehreren Jahren kann der Privatanteil für die Benutzung eines Geschäftsfahrzeuges mittels Pauschale berücksichtigt werden. Mit Einführung der Begrenzung der Fahrkosten im Zuge von FABI wurde der Arbeitsweg nicht mehr als Geschäftsfahrt qualifiziert, was zur Folge hatte, dass die Benützung des Geschäftsfahrzeuges für den Arbeitsweg bei den direkten Steuern als zusätzliches Einkommen versteuert werden musste. Im Bereich der direkten Steuern wurde bereits früher im Jahr beschlossen, den Arbeitsweg per 1.1.2022 wieder als geschäftlich begründet zu qualifizieren und dafür die monatliche Pauschale auf 0.9 % zu erhöhen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Praxisänderung soll diese Änderung auch im Bereich der Mehrwertsteuer erfolgen.
- In der Regel wird der entsprechende Wert pauschal anhand des Kaufpreises des Fahrzeugs (exkl. MWST) ermittelt. Der diesbezügliche Ansatz beträgt aktuell 0.8% pro Monat; der prozentuale Ansatz soll per 01.01.2022 auf 0.9% pro Monat erhöht.
- Der Betrag pro Monat muss jedoch mindestens CHF 150.00 betragen.
- Die Pauschale Ermittlung der Privatanteile ist nur dann zulässig, sofern die geschäftliche Verwendung des Fahrzeuges überwiegend, d.h. mehr als 50% ist. Andernfalls muss die Berechnung der privaten Nutzung nach der effektiven Methode erfolgen.