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Aktuelle Steuerfragen in Corona Zeiten Schweiz

Die aktuelle Lage aufgrund der ausserordentlichen COVID-Massnahmen kann auch Auswirkungen auf die steuerliche Situation von Arbeitnehmern haben. Ein Jahr nach Beginn der COVID-19 Pandemie und im Hinblick auf die Einreichung der Steuererklärungen für die Jahre 2020 und 2021 stellen sich vermehrt wesentliche Fragen zu der Anrechnungs- / Abzugsmöglichkeiten von einzelnen Kosten. Nachstehend finden Sie ine Übersicht mit aktuellen Informationen für natürliche Personen in der Schweiz.

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Wenn Mitarbeiter Grenzen überschreiten! (Teil 1)

Mit der Anti Tax Avoidance Directives (sog. ATAD-Richtlinie I und II) hat die EU Massnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken erlassen. Unter den Massnahmen befindet sich u.a. auch die Wegzugsbesteuerung, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. In Deutschland bedurfte es hierzu grundsätzlich keiner Anpassungen im Steuergesetz, da bereits seit 1972 eine derartige Regelung zur Wegzugsbesteuerung existiert.

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Wenn Mitarbeiter Grenzen überschreiten! (Teil 2)

Mit der Anti Tax Avoidance Directives (sog. ATAD-Richtlinie I und II) hat die EU Massnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken erlassen. Unter den Massnahmen befindet sich u.a. auch die Wegzugsbesteuerung, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. In Deutschland bedurfte es hierzu grundsätzlich keiner Anpassungen im Steuergesetz, da bereits seit 1972 eine derartige Regelung zur Wegzugsbesteuerung existiert.

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Bezugssteuer Stiftungen und Trusts

Mit der Anti Tax Avoidance Directives (sog. ATAD-Richtlinie I und II) hat die EU Massnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken erlassen. Unter den Massnahmen befindet sich u.a. auch die Wegzugsbesteuerung, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. In Deutschland bedurfte es hierzu grundsätzlich keiner Anpassungen im Steuergesetz, da bereits seit 1972 eine derartige Regelung zur Wegzugsbesteuerung existiert.

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Ausnahmeregeln Grenzgänger im Home-Office

Mit der Anti Tax Avoidance Directives (sog. ATAD-Richtlinie I und II) hat die EU Massnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken erlassen. Unter den Massnahmen befindet sich u.a. auch die Wegzugsbesteuerung, die zum 01.01.2020 in Kraft getreten ist. In Deutschland bedurfte es hierzu grundsätzlich keiner Anpassungen im Steuergesetz, da bereits seit 1972 eine derartige Regelung zur Wegzugsbesteuerung existiert.

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