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Wenn Mitarbeiter Grenzen überschreiten! (Teil 1)

Steuerpflicht in der Schweiz

Aufgrund ihrer geografischen Lage mit dem Grenzgänger Thema auseinandersetzen. Was ist zu tun, wenn ihre Mitarbeiter Grenzen überschreiten. Erhalten Sie hier einen Einblick in aktuelle steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte für Grenzgänger. In diesem Beitrag erhalten sie einen allgemeinen Überblick zur Steuerpflicht in der Schweiz.

Allgemein

Bezüglich der Steuerpflicht in der Schweiz müssen vordergründig drei Punkte näher betrachtet werden. Die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz, die beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz und abschliessend die Steuerpflicht gemäss den Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

unbeschränkte Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz kommt in vor dem Hintergrund der folgenden Aspekte zum Zug.

  • Absicht des dauernden Verbleibs in der Schweiz
  • Aufenthalt in der Schweiz ohne Unterbrechung von mehr als 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt in der Schweiz ohne Unterbrechung von mehr als 30 Tagen mit einer Erwerbstätigkeit.

beschränkte Steuerpflicht

Die beschränkte Steuerpflicht muss beachtet werden wenn,

  • einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgegangen wird, der Wohnsitz sich jedoch im Ausland befindet
  • ein Grundstück- bzw. Liegenschaftsbesitz vorliegt, die Erwerbstätigkeit und der Hauptwohnsitz sich aber in einem Drittstaat befindet.

Doppelbesteuerungsabkommen

Im Bereich des Doppelbesteuerungsabkommens gilt es die zu prüfen, ob die Steuerpflicht in der Schweiz für einen Drittstaatsangehörigen allenfalls Sinn macht (Steuerpflicht am Lebensmittelpunkt). Dies kann aufgrund von persönlichen, aber auch wirtschaftlichen Aspekten von Interessen sein.

Abschliessend kann festgehalten werden, dass bei der Anstellung eines neuen Mitarbeiters mit Grenzgänger Hintergrund die Optionen genau geprüft werden müssen. Als Arbeitgeber gilt es hier auch die entsprechenden Handlungsempfehlungen bei der Einstellung darlegen zu können, damit für ihre Mitarbeiter individuelle Lösungen erarbeitet werden können. So ersparen Sie sich längerfristig administrative Mehraufwände.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Klären sie rechtzeitig bei der Anstellung eines Mitarbeiters mit Grenzgänger Hintergrund, welche Optionen empfohlen werden können.
  • Prüfen Sie eine allfällige Steuerpflicht bei Grund-und Liegenschaftsbesitz in der Schweiz, insbesondere, wenn ihr Hauptwohnsitz sich in einem Drittstaat befindet.
  • Kommen im Zusammenhang mit dem Doppelbesteuerungabkommen allenfalls individuelle Lösungen für sie in Frage?

Hinweis COVID Pandemie

Aufgrund der aktuellen Situation mit der COVID-19 Pandemie kann es Ausnahmeregelungen geben, die beachtet werden müssen.