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WEB3.0 & Metaverse: Das Potential der virtuellen Welt

Internationale Updates – steuerliche Entwicklung in zwei Ländern

Metaverse, Web 3.0, NFTs? Eine Thematik die aktuell polarisiert. Aber was steckt hinter dem Hype? In unserer aktuellen Insights-Reihe beleuchten wir das Thema des WEB3.0 und insbesondere von Metaverse. Sie erhalten zudem laufend Updates zu den neusten Entwicklungen in diesem Bereich. In diesem Bericht lesen sie mehr zu den aktuellen Entwicklungen in Australien und Neuseeland. Beide Staaten haben kürzlich eine steuerrechtliche Basis für die Behandlung von Non-Fungible Tokens (NFT’s) geschaffen.

Australien und Neuseeland veröffentlichen Richtlinien

NFTs erfreuen sich weltweit, vor allem in der Kunstszene, vermehrter und sehr grosser Beliebtheit. Dabei kann man schon beinahe von einer Revolution auf dem Kunstmarkt sprechen. Bereits heute wird NFT-Kunst für zweistellige Millionenbeträge gehandelt – pro einzelnes Kunstwerk versteht sich.


Ende Juni dieses Jahres, hat das Australian Taxation Office und danach Ende August New Zealand Inland Revenue Richtlinien herausgegeben, in welcher die steuerliche Handhabung dargelegt wird. Hervorzuheben ist, dass mit einfachen Beispielen auf den Webseiten der Steuerverwaltungen die unterschiedlichen Anwendungen aufgezeigt werden. Australien hat dabei verschiedene Szenarien der Einkommenssteuer beleuchtet, während Neuseeland ein Beispiel mit verschiedenen Steuerarten publiziert hat:

Beispiele aus Australien

Kim, eine professionelle Künstlerin, malt das Porträt eines berühmten Australiers und beschliesst, 10 NFTs einzurichten, von denen jedes das Recht auf eine vierstündige private Besichtigung des Porträts in ihrer Galerie pro Jahr für bis zu 20 Personen beinhaltet.


• Beispiel: NFT zur persönlichen Nutzung
Jo ist eine Verwandte des Porträtierten. Sie kauft das NFT und nutzt die Privatbesichtigung, um jedes Jahr den Geburtstag des Porträtierten mit engen Verwandten und Freunden zu feiern.
Für Jo ist das NFT ein Vermögenswert zur persönlichen Nutzung.


• Beispiel: NFT als Teil eines Unternehmens
Bei späteren Übertragungen der NFTs an neue Eigentümer sieht der digitale Vertrag vor, dass Kim einen Teil des Erlöses als Provision erhält. Alle anderen Rechte an dem Gemälde verbleiben bei Kim.
Der Erlös aus dem ursprünglichen Verkauf der NFTs ist als Geschäftseinkommen von Kim zu bewerten. Solange sie ihre Tätigkeit ausübt, sind auch alle erhaltenen Provisionen Betriebseinnahmen. Sollte Kim die Geschäftstätigkeit aufgeben, wären die Provisionen weiterhin als ihr normales Einkommen zu bewerten. Die Behandlung in den Händen der Eigentümer hängt davon ab, wie sie die NFTs nutzen.


Beispiel: NFT als Kapitalanlage eines Unternehmens
Osman kauft eines von Kims NFTs. Da er ein Reiseunternehmen betreibt, plant er, die private Besichtigung des Porträts als Teil einer jährlichen Kunsttour durch die Region zu nutzen. Das NFT ist ein kapitalertragsteuerpflichtiger Vermögenswert des Unternehmens.

Beispiele aus Neuseeland

Neuseeland hingegen, hat wie bereits erwähnt, den Fokus hauptsächlich auf die Steuerarten gelegt.


• Beispiel: Verkauf von NFTs als Nebenerwerb
Phil ist ein Künstler, der ein Interesse an NFTs entwickelt hat. Er erstellt eine NFT-Serie mit verschiedenen Figuren und beginnt, sie auf OpenSea (virtueller Marktplatz für NFTs) zu verkaufen. Phil ist hauptberuflich als Kunstlehrer tätig, verdient aber in seiner Freizeit jedoch eine Menge Geld mit der Erstellung und dem Verkauf von NFTs. In einem Zeitraum von 12 Monaten verdiente Phil 70‘000 Dollar mit dem Verkauf von NFTs.
Phils NFT-Tätigkeit ist zwar kein Geschäft, aber dennoch ein gewinnorientiertes System. Ausserdem übt er die NFT-Tätigkeit kontinuierlich und regelmässig aus, so dass es sich um eine steuerpflichtige Tätigkeit für Goods and Service Tax (GST)-Zwecke, eine mit der Mehrwertsteuer vergleichbare Steuer, handelt. Das bedeutet, dass Phil für seine NFT-Tätigkeit sowohl der Einkommensteuer als auch der GST unterstellt ist.


• Einkommensteuerliche Pflichten
Für Einkommenssteuerzwecke muss Phil die Einkünfte aus seiner NFT-Tätigkeit angeben, dabei kann er aber die Kosten für die Erstellung der NFTs absetzen.


GST-Verpflichtungen
Da Phils Umsatz NZD 60‘000 übersteigt, muss er sich für die GST registrieren. Da jedoch alle Verkäufe über eine internationale Plattform erfolgen, weiss Phil nicht, ob sich die Käufer in Neuseeland befinden. Phil kann den Verkauf der NFTs zum Nullsatz abrechnen, muss aber auf alle Verkäufe an in Neuseeland ansässige Personen GST berechnen. Phil kann zudem die Vorsteuergutschriften für die GST geltend machen, die auf die Kosten für die Erstellung der NFTs gezahlt wurden.

Fazit

Wie aus diesen Beispielen zu sehen ist, beschäftigen sich Steuerbehörden weltweit vermehrt mit der Besteuerung von NFTs. Sie haben Fragen zum Thema? Oder steuerrechtliche Fragen rund um die Thematik der virtuellen Welt. Unsere Steuerexperten/innen geben Ihnen gerne Auskunft.