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Telearbeit – steuerrechtliche Fragestellungen

Die Anzahl Arbeitnehmenden, die von zu Hause arbeiten, ist seit der Covid-19-Pandemie massiv angestiegen. Durch die Pandemie konnte sich das Home-Office in vielen Arbeitsbereichen und Branchen etablieren. Somit kann davon ausgegangen werden, dass das Model Home-Office – oder Telearbeit – auch nach Abflachen der Pandemie von einen noch nie dagewesenen Anteil von Beschäftigten praktiziert werden wird. Nicht nur während, sondern vor Allem nach der Pandemie – wo die Corona-bedingten Spezialgesetze keine Anwendung mehr finden, stellen sich in steuer- und sozialversicherungstechnischer Hinsicht neue Fragen. Der vorliegende Blogbeitrag soll sich dabei auf die steuerrechtlichen Fragestellungen beschränkten.

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UPDATE: Verlängerung Home-Office Regelung

tein und die Nachbarstaaten haben sich erneut darauf verständigt, die durch die Corona-Pandemie verursachte Ausnahme für Grenzgänger im Homeoffice bis Ende 2022 zu verlängern. Ein Grenzgänger, der in seinem Wohnstaat im Homeoffice arbeitet, bleibt also bis 31. Dezember 2022 vorerst weiterhin in Liechtenstein versichert, unabhängig davon, wie hoch der Anteil an Homeoffice ist.

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Zuwendung von ausländischen Stiftungen

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20.08.2021 (6 K 196/20; Rev. BFH: VIII R25/21) über die Steuerpflicht von Zuwendungen einer ausländischen Stiftung befunden. Es ging um die steuerliche Behandlung einer Zahlung einer Schweizer Familienstiftung an einen deutschen Angehörigen.

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